Gesellenprüfung

Anmeldung

Neuerdings müssen sich die Auszubildenden selbst zur Gesellenprüfung anmelden. Dazu schicken sie dieses Formular ausgefüllt an die angegebene Adresse.

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Möchte ein Auszubildender/ eine Auszubildende die Gesellenprüfung um ein halbes Jahr vorziehen, so ist ein formloser Antrag zusammen mit dem Anmeldeformular und den dort angegebenen Unterlagen einzureichen.

 

Abiturienten/ Abiturientinnen, die ihre Gesellenprüfung ein ganzes Jahr vorziehen möchten, müssen außerdem eine Kopie ihres Abiturzeugnisses mit einreichen.

 

Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Prüfungskommission.

Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses

 

Auf Antrag des Schülers/ der Schülerin kann der mittlere Bildungsabschluss unter folgenden Bedingungen anerkannt werden:

 

1. Notendurchschnitt von 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule und

 

2. Nachweis über 5 Jahre Englisch mit der Note 4 oder besser im letzten Zeugnis der allgemeinbildenden Schulen (erweiterter Hauptschulabschluss)

Allgemeines zur Gesellenprüfung

Gesellenprüfungen im Zahntechniker-Handwerk finden 2x jährlich statt. Im Winter legt der größere Teil der Auszubildenden die Prüfungen ab, da der Beruf eine dreieinhalbjährige Ausbildung vorsieht. Vorzieher und/oder Wiederholer haben zudem im Sommer die Möglichkeit, die Prüfung zu bestehen.

 

Grundlage ist die 

Verordnung über die Ausbildungzum Zahntechniker/ zur Zahntechnikerin  vom 11. Dezember 1997. 

 

Im theoretischen Teil der Gesellenprüfung müssen die Prüflinge in insgesamt sechs Zeitstunden Aufgaben zu den Themen Technologie, Fertigungsplanung und -kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich bearbeiten. Wurden in der Prüfung insgesamt und/oder im Sperrfach Technologie nicht mindestens 50% der Punkte erreicht, so wird der Prüfling zur mündlichen Prüfung eingeladen, um die Prüfung doch noch zu bestehen.

Dieser theoretische Teil findet innungsweit an zwei Sonnabenden statt, da die Prüfungsfragen zentral erstellt werden. 

 

Im praktischen Teil stellen die Prüflinge in 27 Zeitstunden zunächst die Prüfungsstücke 1-3 (s.u.) her, die Arbeitsprobe dauert fünf Zeitstunden (Freitag, 8:00-13:00 Uhr). Anschließend Laborreinigung.

Alle vier Prüfungsstücke gehen zu je 25% in die praktische Gesamtwertung ein.

 

 

 

Prüfungsstücke

 

1. OK-Brücke vom 3er bis zum 5er; 3er wird keramisch verblendet, 4er zur Verblendung vorbereitet, 5er Vollgussglied

 

2. OK-Primärteleskop, fertigestellt, im Prämolarenbereich; Wachs-Vollgusskrone mit gefräster Umlaufraste und angesetztem konfektionierten Stabgeschiebe.

 

Gegenkiefer (UK) ist vollbezahnt

 

3. fertiggestellte UK-Modellguss-Prothese mit einem Schalt- und einem Freiendsattel; OK-Modell ist vollbezahnt.

 

4. Aufstellung einer Totalen Prothese nach dem TiF-System (=Arbeitsprobe)

 

 

Materialien

Da im Prüfungslabor nur eine begrenzte Anzahl an Vorwärmöfen zur Verfügung steht, dürfen die eingestellten Temperaturen nicht verändert werden (900/ 950°C).

 

Sämtliche Modelle (für das gesägteSägeschnittmodell bitte einen Magnettopf mit Magnet mitbringen!), Zähne sowie das konfektionierte Stabgeschiebe werden von der Prüfungskommission gestellt.

 

Die keramischen Massen (freigestellt) sowie die Legierung (Art wird freigestellt, allerdings soll nur Neulegierung verwendet werden; die Verwendung von Phantomlegierungen ist nicht erlaubt) müssen vom Prüfling mitgebracht werden.