Ausbildungsbegleitende Hilfen abH

 

 

Auszubildende, die Unterstützung im theoretischen Bereich benötigen, haben ein Recht auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit. Diese kann so eine Art kostenfreie Nachhilfeunterricht für Auszubildende anbieten. Hier die Unterlagen der Agentur für Arbeit:

 

Information zum Umgang mit Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern

Ein eventueller Förderbedarf muss der betreffenden Schülerin/ dem betreffenden Schüler von uns mit der entsprechenden Bescheinigung attestiert werden. Die Bundesagentur für Arbeit weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Bestätigung des Förderbedarfs sehr sorgfältig umzugehen ist.

Der jeweilige Ausbildungsbetrieb muss auf dem selben Schreiben bestätigen, dass - im Falle der Nichtförderung - die Gefahr des Ausbildungsabbruches besteht.

Mit diesem Schreiben wendet sich die Schülerin/ der Schüler dann an den zuständigen Berater bei der

Agentur für Arbeit unter der Telefonnummer 0421-178 1178.

 

 

Das Schreiben, von dem hier die Rede ist, gibt es beim Lehrerkollegium.

Zur Zeit nutzt lediglich eine Schülerin dieses für den Auszubildenden und den Betrieb kostenlose Angebot, obwohl es sicherlich mehreren Azubis gut tun würde.

 

Ein Ausbilder hat für seine Auszubildende zudem eine kostenpflichtige Nachhilfe durch eine ZTM organisiert. Er bietet an, dass weitere SchülerInnen an diesem Unterricht teilnehmen können; Informationen bei Martina.